Ablauf
Üblicherweise wird nach einem ersten telefonischen oder elektronischen Kontakt zunächst ein Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart. In diesem klären wir, ob eine Psychotherapie aktuell notwendig und sinnvoll ist, oder ob andere Maßnahmen (z.B. der Besuch einer Beratungsstelle oder eine stationäre Behandlung) besser geeignet wären, Ihnen zu helfen.
Danach bietet sich im Rahmen der sog. probatorischen Sitzungen (bis zu 4×50 min) die Möglichkeit, Ihrem Anliegen mehr Raum zu geben. Hierbei wird eine vertiefende Diagnostik eine wichtige Rolle spielen, aber auch eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Therapieziele und eine Festlegung des erforderlichen Therapieumfangs. Zudem haben Sie als Patient hier die Gelegenheit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu entscheiden, ob die „Chemie“ stimmt.
Sollten wir nach der probatorischen Phase gemeinsam entscheiden, dass wir zusammen arbeiten wollen, geht es in einem nächsten Schritt um die Formalitäten. Diese variieren von Kostenträger zu Kostenträger, aber in der Regel stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Psychotherapie. Es wird ein festes Kontingent von Therapiesitzungen beantragt, das bei Bedarf im späteren Verlauf per Antrag erweitert werden kann.
Kostenübernahme
Privatversicherung und Beihilfe
Private Krankenkassen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, jedoch in Anhängigkeit vom jeweils abgeschlossenen Vertrag. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Kostenträger (z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, private Krankenversicherung), in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Therapiekosten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen (über das sogenannten Kostenerstattungsverfahren). Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Selbstzahler*Innen
Es besteht immer die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Selbstzahler*Innen übernehmen sämtliche Honorarforderungen auf eigene Kosten. So können Sie ohne Wartezeit durch das Antragsverfahren direkt mit der Behandlung starten und die Diagnosen und Leistungen werden bei Ihrem Versicherer nicht dokumentiert.